Jetzt also doch: ab sofort dürfen Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland Antigen-Schnelltests in ihren Räumlichkeiten durchführen. Das teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) heute mit, berichtet Apotheke Adhoc. Damit verfügen Apotheker nun auch über die benötigte Rechtssicherheit, um entsprechende Abstriche für Schnelltests vornehmen zu können. Voraussetzung ist, dass die Kundinnen und Kunden keine Symptome aufweisen. Menschen, die bereits husten oder fiebrig sind, müssen weiterhin einen Arzt aufsuchen.