Ab sofort können Apotheken Corona-Antigen-Schnelltests an Laien verkaufen. Ermöglicht wird diese durch die 3. Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung, wie Apotheke adhoc aktuell berichtet. Eine Apothekenpflicht, wie von der Abda gefordert, besteht allerdings nicht. Voraussetzung ist, dass die Laientests die entsprechende Zulassung für die In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung erhalten. Um die Anwendung zu vereinfachen, setzen die Hersteller auf andere Probenentnahmemethoden wie z.B. den nasopharyngealen Abstrich. So bietet Weko Pharma aus Rheinland-Pfalz, ab sofort, einen Spuck/Lutsch-Antigentest (Probenentnahme per “Lolly”) an, der sich insbesondere für ältere Menschen , Menschen mit Handicap und Kinder geeignet ist. PZN Apotheke 172 45 349