Nach den in Bayern bekannt gewordenen Corona-Testpannen von Reiserückkehrern aus Risikogebieten sowie einem bundesweiten Flickenteppich an uneinheitlichen Verordnungen und Vorgaben melden sich immer mehr Experten mit der Forderung zu Wort, dass es Apotheken erlaubt werden soll, Antigen-Schnelltests anzubieten. Als „Goldstandard“ gilt nach wie vor der PCR-Test – derzeit die aufwändigste, aber eben auch die teuerste und zugleich langsamste Möglichkeit, Sars-CoV‑2 nachzuweisen. Apotheken ist es bislang unter Androhung eines hohen Bußgelds verboten, solche Tests an Privatpersonen zu verkaufen. Dies sollte sich schnellstmöglich ändern, kommentiert die Chefredakteurin der Deutschen Apotheker Zeitung, Dr. Doris Uhl.
DAZ online vom 21. August 2020 -> Hier lesen