Im Gegensatz zu Deutschland ist es österreichischen Apotheken erlaubt, Corona-Schnelltests in ihren Räumlichkeiten durchzuführen. Voraussetzungen sind, dass Patienten, die sich testen lassen wollen, vorher einen Online-Termin vereinbaren und dass die Antigen-Schnelltests in einem separaten Raum durchgeführt werden. Dies gelte nur für asymptomatische Patienten; bereits fiebrige Patienten müssten sich weiterhin bei einem Arzt testen lassen, heißt es in einem Rundschreiben der Wiener Gesundheitsbehörde. Der Abstrich kann von Sanitätern, mit denen die Apotheke zusammenarbeitet, durchgeführt werden oder von der Apothekerin oder dem Apotheker selbst. Beides – sowohl die Zusammenarbeit mit medizinischem Personal als auch die eigenständige Durchführung des Abstrichs – ist Apothekern in Deutschland bislang verboten.